Eine Journalistin des Hessischen Rundfunks (Lokalredaktion Marburg) fragte uns per Mail an, ob wir (IVUM) für die Plakatwerbung verantwortlich seien, und ob wir von den heftigen Gegenreaktionen gehört hätten. Leider schrieb sie keinen Bericht darüber – ihr Chefredakteur meinte, ein übermaltes Plakat sei noch keine Nachricht wert. Jedenfalls sah das die Oberhessische Presse anders, und veröffentlichte einen ausführlichen Artikel mit dem Titel ‘Wirbel um Lebensschützer-Werbung‘. Über die Reaktion der Jusos ist zu lesen:

‘Zu sehen sind Fotos von friedlich schlafenden Babys, von ihren kleinen Köpfen, Händen, Füßen – Emotion pur. Die Marburger Jusos, die SPD-Jugendorganisation bezeichnen diese Werbung als „menschenverachtend“ und „abscheulich“. Mit „Bevormundungen, Anfeindungen, Kriminalisierungen und Stigmatisierungen von Frauen“ müsse im Jahr 2019 endlich Schluss sein, (..)’

Weshalb unsere emotionalen Fotos ‘menschenverachtend und abscheulich’ sein sollten, oder was das mit ‘Anfeindung’ zu tun habe, wurde nicht erklärt. So tiefschürfende Gedanken darf man von dieser Seite wohl nicht erwarten. Dann wurde der Marburger OB Dr. Thomas Spies (SPD) genannt, der im Sommer 2019 den Preis „Marburger Leuchtfeuer“ an die Abtreiberin Kristina Hänel vergeben hatte, mitsamt der Kritik von Lebensrechtlern daran, wie von ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle):
Es könne kein „Dienst an der Gesundheit“ sein, wenn bei denen von der Preisträgerin angebotenen Behandlungen „regelmäßig einer der beiden Patienten in der Praxis stirbt“. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies (SPD), so die Alfa-Kritik „nutzt sein Amt, um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. Das ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich.“
Frau Hänel hatte auf ihrer Praxis-Homepage Werbung für ihre Abtreibungsdienste gemacht, und wurde dafür wegen Verstoß gegen §219a StGB verurteilt. Fälschlicherweise wurde immer wieder von interessierten Seiten behauptet, dass dieses Gesetz jede Information über Abtreibung verbiete, und daher aufgehoben werden müsse. Doch dann wäre unsere Plakatwerbung und das Internetangebot gesetzeswidrig, ebenso die Homepage von beispielsweise Pro Familia. Jedenfalls ist gegen uns noch keine Strafanzeige wegen ‘Werbung für Abtreibung’ bekannt geworden. Im Unterschied zur Information muss mit der Werbung nämlich stets ein Vermögensvorteil des Werbenden möglich sein, also ein geschäftliches Interesse. Dieses kann bei einer professionellen Abtreiberin kaum geleugnet werden. Auch bei der kürzlich erfolgten Ergänzung des §219a StGB hat sich daran nichts geändert.
 
Im Artikel wurde nicht nur die Entrüstung von Jusos und Pro Familia beschrieben, sondern es wurden auch tatsächlich die Slogans unserer Plakate und Ziele der IVUM korrekt zitiert. Das ist vorbildliche Pressearbeit, ohne Vermischung von Nachricht und Meinung!
Die aktuelle Werbung in Marburg, die unter anderem ­nahe des Philippshauses und somit gegenüber einer Schwangerschafts-Beratungsstelle hängt (Rüder: „Das ist reine Provokation“), stammt von der „Interessenvertretung ungeborener Menschen“ (IVUM), deren Vorsitzender Dieter­ Egert zum Vereinszweck sagt: „Abtreibung muss genauso undenkbar werden wie Sklaverei oder Folter. Man kann keine sozialen Probleme lösen, indem man Menschen tötet.“
Und hier sind unsere Plakatmotive, die im Herbst 2019 in verschiedenen deutschen Städten auf öffentlichen Werbeflächen und Litfaßsäulen (im Hochformat) zu sehen waren, jeweils 10 Tage lang: